ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden auf sämtliche Vertragsverhältnisse der P A R A D I S E — S T U D I O, Uferstrasse 8E, 22081 Hamburg („Paradise Studio“) mit seinen Auftraggebern („Kunden“) und auf alle gemäß dem individuellen Angebot von Paradise Studio hergestellten Film- und Fotoproduktionen, sowie Konzepten („Produktion“) Anwendung.
(2) Gegenbestätigungen, Gegenangeboten oder sonstigen Bezugnahmen des Kunden unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen wird widersprochen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch Paradise Studio.
§ 2 Vertragsschluss / Einbeziehung AGB
(1) Das Angebot von Paradise Studio besteht aus einem individuellen Angebot (1) und diesen AGB (2), auf die in dem Angebot verwiesen wird und die online abrufbar sind. Das Angebot umfasst die Eckpunkte der Leistung.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt, indem er dessen Annahme per E-Mail oder auf sonstige Weise an Paradise Studio binnen der nach dem Angebot geltenden Gültigkeitsdauer bestätigt.
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Der Vertragsgegenstand bestimmt sich nach dem Angebot von Paradise Studio.
(2) Paradise Studio wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen. Der Kunde wird seinerseits im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle für die Leistung der Paradise Studio wesentlichen Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.
§ 4 Leistungen des Kunden / Mitwirkungspflichten / Gestaltung der Zusammenarbeit
(1) Der Kunde ist verpflichtet, der Paradise Studio, die für die Leistungserbringung wesentlichen Daten, Produktinformationen und Vorlagen zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung zu stellen.
(2) Soweit der Kunde der Paradise Studio Vorlagen, Daten und Informationen zur Verwendung bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen, Daten und Informationen berechtigt ist.
(3) Hat der Kunde nach der Auftragserteilung Änderungswünsche in Form von Anpassungen bzw. Änderungen und sind diese Änderungen innerhalb des im Angebots benannten Zeitrahmens kostenneutral umzusetzen, wird Paradise Studio die Änderungen vornehmen, soweit die Änderungen nicht so in die künstlerische und technische Gestaltung eingreifen, dass Paradise Studio die Verantwortung nicht übernehmen kann. Im letzteren Fall ist Paradise Studio berechtigt, die Änderung abzulehnen. Nicht kostenneutrale Änderungen sind als kostenpflichtiger Nachtrag zu betrachten.
(4) Paradise Studio trägt die ausschließliche Verantwortung für die organisatorische, technische und künstlerische Herstellung des Werkes als Ganzes und seiner Teile. Paradise Studio ist frei in der Wahl der technischen Mittel zur Umsetzung der Herstellung, insbesondere der eingesetzten Technologie und Infrastruktur.
(5) Die Auswahl von Schauspielern, Modellen und Sprechern obliegt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, allein Paradise Studio. Wünscht der Kunde die Beschäftigung von bestimmten Mitwirkenden, so hat der Kunde die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.
(6) Nach Abschluss des Projektes wird um ein kurzes Feedback-Gespräch gebeten, um die Qualität und die Zusammenarbeit bei den Projekten von Paradise Studio noch weiter zu verbessern.
§ 5 Vergütung von Paradise Studio
(1) Für die Leistungen gemäß dem Angebot berechnet Paradise Studio das Projekthonorar gemäß der Angebotssumme. Das Projekthonorar versteht sich als Nettopreis exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Nach Abschluss des Vertrags ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Projekthonorars zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19% als Anzahlung sofort fällig (Anlaufkosten).
(3) Die Schlusszahlung in Höhe von 50% des Projekthonorars zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19% ist zahlbar nach erfolgter Abnahme der finalen Filme (oder Fotos) innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungserhalt.
(4) Anfallende Fremdkosten, z.B. eingekaufte Bild- oder Filmlizenzen, Darsteller und Spesen werden, wenn nicht im Angebot anders aufgeführt, nach Aufwand zusätzlich zu dem Projekthonorar berechnet.
(5) Fahrtkosten mit dem Auto werden mit 0,45€/Kilometer berechnet.
(6) Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Ebenso werden nachträglich Änderungen auf Veranlassung des Kunden, gesondert berechnet. Hierbei gilt, dass die sich entstehenden Mehrkosten, insbesondere bei kurzfristiger Nachbeauftragung und Fertigstellung außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten entsprechend um Preiszuschläge erhöhen. Solche Nachträge sollen zu Beweiszwecken nach Möglichkeit schriftlich vereinbart werden, wobei E-Mails ausreichend sind; Mündlich erteilte Nachträge sind aber ebenfalls gültig und gesondert zu vergüten.
(7) Sie können Ihren Auftrag nach Annahme wieder stornieren. Die Stornierung hat in Schriftform (Email, Fax, Brief) zu erfolgen. Für diesen Fall berechnet Paradise Studio, ausgehend vom Datum des Zugangs der Stornierung, folgende Pauschalen:
- Stornierung bis zu 7 Tage vor Auftragsbeginn 50% der Auftragssumme
- Stornierung unter 6 Tagen vor Auftragsbeginn 100% der Auftragssumme
§ 6 Arbeitszeiten
(1) Die Arbeit an der Produktion erfolgt zu den üblichen Geschäftszeiten, d.h. werktags Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 18:00 Uhr.
(2) Darüber hinausgehende Sonderzeiten sind schriftlich zu Vereinbaren und je nach Vereinbarung auch gesondert mit Aufschlägen zu vergüten.
§ 7 Lieferfristen
(1) Der Zeitpunkt zur Fertigstellung des Werkes („Lieferfrist“) wird nach Absprache zwischen Paradise Studio und dem Kunden festgelegt und im Angebot schriftlich fixiert.
(2) Erkennt Paradise Studio, dass der Zeitplan nicht eingehalten werden kann, ist dies dem Kunden unverzüglich mitzuteilen, einschließlich dem Grund der Verzögerung und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung.
(3) Kommt es zu zeitlichen Verzögerungen aufgrund von Änderungswünschen des Kunden oder aus sonstigen Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, kann die Lieferfrist mindestens um die Zeitspanne überschritten werden, um welche sich die Herstellungszeit verzögerte bzw. unterbrochen war, kommt es durch die Verzögerung zu Kollisionen mit anderen Aufträgen, ist auch dies bei der Berechnung der neuen Lieferfrist angemessen zu berücksichtigen. Die Voraussetzung für eine angemessene neue Frist ist, dass binnen dieser Zeit bei Zugrundelegung eines vernünftigen wirtschaftlichen Maßstabes die Fertigstellung möglich ist.
(4) Verzögert sich der Produktionsablauf durch Umstände im Verantwortungsbereich des Kunden um mehr als 6 Monate, so ist Paradise Studio berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Bis dahin angefallene Aufwände hat der Kunde zu tragen.
§ 8 Abnahme
(1) Paradise Studio wird unmittelbar nach Fertigstellung des Werkes dem Kunden ein Muster zustellen oder das Werk in seinen Geschäftsräumen vorführen. Der Kunde ist verpflichtet, das Werk nach der Herstellung abzunehmen. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Übersendung des Werkes an den Kunden keine Äußerung des Kunden, gilt das Werk als vertragsgemäß erbracht und abgenommen. Teilabnahmen finden nicht statt.
(2) Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch in 7 Tagen nach Fertigstellung und Übermittlung erfolgen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Beanstandungen, die auf rein künstlerischen Gesichtspunkten im Rahmen der Konzeption beruhen, können nicht geltend gemacht werden. Paradise StudioParadise StudioParadise Studio+ ist nicht verpflichtet künstlerische Änderungen vorzunehmen.
§ 9 Einräumung von Nutzungsrechten
(1) Paradise Studio überträgt dem Kunden nach Zahlung des vollen Honorars das ausschließliche, zeitlich, räumlich, inhaltlich und sachlich wie folgt beschränkten Nutzungsrecht an dem Werk:Die Nutzungsrechte werden nach vollständiger Bezahlung, gemäß des individuellen Angebots gewährt.
(2) Das Nutzungsrecht schließt das Recht zur Änderung und zur unbeschränkten Weiterübertragung an dritte Unternehmen aus.
(3) Zieht Paradise Studio zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird Paradise Studio deren Urhebernutzungsrechte für den Kunden zeitlich, örtlich, nach Verwendungszweck und in jeder anderen Weise unbeschränkt erwerben und im gleichen Umfang auf den Kunden übertragen.
(4) Paradise Studio wird den Kunden jeweils vorher über etwaige Beschränkungen der Urhebernutzungsrechte informieren. Auf bestehende GEMA-Rechte oder solche anderen Verwertungsgesellschaften wird Paradise Studio hinweisen.
§ 10 Markennutzung
(1) Mit dem Abschluss des Vertrages gewährt der Kunde Paradise Studio das Recht, ihn medienübergreifend, insbesondere auf der Internetseite von Paradise Studio, gegenüber Dritten als Referenzunternehmen öffentlich für Werbezwecke benennen zu dürfen, dies gilt insbesondere für die bloße Nennung des Kunden-Namens.
(2) Paradise Studio ist allerdings nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Kunden berechtigt, geschützte Marken, Logos oder sonstige geschützte Kennzeichen des Kunden in irgendeiner Form zu verwenden.
§ 11 Haftung
(1) Paradise Studio haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von Paradise Studio übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von Paradise Studio der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
(3) Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers besteht nicht.
(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von Paradise Studio.
(5) Im Übrigen sind Mängelrügen aufgrund offensichtlicher Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 10 Tagen nach Erhalt des Werkes und unter gleichzeitiger Übersendung desselben zu Prüfzwecken zu erheben.
(6) Qualitätsforderungen, die subjektiver Beurteilung unterliegen, insbesondere Farbgebung, Helligkeitsschwankungen, Kontrastschwankungen oder Lautstärkeunterschiede begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit dem Vertrag und/oder den AGB ist Hamburg
︎